Event AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters:

Mit dem Erwerb dieser Eintrittskarte unterwirft sich der Erwerber und Eintrittskarteninhaber den nachfolgenden Vertragsbedingungen des Veranstalters.

1. Jugendliche unter 16 Jahren haben nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten Zutritt oder mit einer vom Erziehungsberechtigten ernannten Person mit unterschriebener Sorgeberechtigung (siehe Homepage).

2. Die Veranstalter haben keinerlei Einfluss auf Gestaltung, Länge, Inhalt und Lautstärke der Veranstaltung.

3. Bei Konzerten kann aufgrund der Lautstärke Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen.

4. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit die Veranstalter, deren gesetzliche Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.

5. Am offiziellen Merchandise-Stand können Ohrenstöpsel erworben werden.

6. Das Mitbringen von Glasbehältern, Flaschen, Plastikflaschen, Tetrapaks, Dosen, Plastikkanistern, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln sowie Waffen ist generell untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt Verweis vom Eventgelände. Beim Einlass findet eine Sicherheitskontrolle statt. Der Ordnungsdienst ist angewiesen, Leibesvisitationen vorzunehmen.

7. Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund (gegen Rückerstattung des Nennwertes der Eintrittskarte) zu verwehren bleibt vorbehalten.

8. Das Mitbringen von Tonbandgeräten, Foto-, Film-, Video- und vor allem Digitalkameras ist grundsätzlich nicht gestattet. Ton-, Film-, Digital- und Videoaufnahmen, auch für den privaten Gebrauch, sind grundsätzlich untersagt. Missbrauch wird strafrechtlich verfolgt.

9. Bei Verlassen des Eventgeländes verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Wiedereintritt nur mit gültigem Identcontrol-Armband. Das gilt nicht für das Campinggelände, sofern Camping im Rahmen des Events angeboten wird.

10. Vertragliche Beziehungen kommen durch den Erwerb der Eintrittskarte ausschließlich zwischen dem Erwerber und Inhaber der Eintrittskarte und dem Veranstalter zustande.

11. Zurücknahme der Eintrittskarte nur bei Absage der Veranstaltung. Es wird nur der Nennwert der Eintrittskarte erstattet.

12. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen. Rückerstattungsanspruch aus oben genanntem Grund auf den Nennwert der Eintrittskarte besteht nur bis zum Konzerttermin.

13. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Programm zu ändern.

14. Beim Parken beachten Sie bitte die Hinweise der Ordnungskräfte. Bitte benutzen Sie die öffentlichen Verkehrsmittel.

15. Der Besitzer der Eintrittskarte parkt sein Fahrzeug auf eigene Gefahr.

16. Der Veranstalter ist nicht für verloren gegangene oder gestohlene Sachen verantwortlich.

17. Wenn Camping angeboten wird, ist das Campen beim Veranstaltungsort ausschließlich auf den Flächen erlaubt, die als Campingplatz ausgewiesen sind. Den Anweisungen der Ordnungskräfte auf dem Campingplatz ist Folge zu leisten. Das Campen auf den umliegenden Wiesen und Privatgeländen ist strengstens untersagt. Bei Zuwiderhandlung kann seitens der jeweiligen Besitzer Stranfanzeige erfolgen.

18. Die Campingflächen stehen nur für die Dauer des Festivals als solche zur Verfügung. Das Campen außerhalb dieser Zeiten ist daher untersagt. Bei Zuwiderhandlung erfolgt der Verweis vom Campinggelände und ggfs. eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch. Kaufgebühren für Campingkarten, die versehentlich erworben wurden, werden NICHT zurückerstattet.

19. Wenn Campingflächen zur Nutzung für die Eventbesucher angeboten werden, bitten wir, die Campingtickets im Vorverkauf zu erstehen.

20. Der Erwerb von Eintrittskarten zwecks Weiterverkauf ist generell untersagt.

21. Die Eintrittskarten sind geprägt und somit nur mit Prägung gültig

22. Hinweis: Die örtliche Polizeibehörde bat uns anzukündigen, dass im Rahmen des Events bei An- als auch bei Abreise Alkoholkontrollen durchgeführt werden!

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